BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Vorteil:
Erstellen Sie Ihre Abrechnung immer und rechtzeitig, damit Ihre Mieter die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen oder eine evtl. Nachzahlung aus der Abrechnung nicht kürzen oder sogar die Zahlung ganz verweigern können. Der Mieter hat einen Rechtsanspruch auf die Abrechnung. Bei verspätet erstellter Abrechnung kann der Mieter die Nachzahlung verweigern, aber ein Guthaben einfordern.
Damit die Kosten der Abrechnung für Sie überschaubar, planbar und nachvollziehbar sind, gibt keine zusätzlichen Gebühren oder zusätzliche sonstige Kosten bei Mieterwechsel oder für Porto und Versand.
Alle Preise berechnen sich nach Wohneinheiten, egal ob vermietet, Leerstand oder durch Mieterwechsel zusätzliche Abrechnungen erstellt werden müssen, da sich die Anzahl der Wohneinheiten nicht verändert, wissen Sie bereits vor Auftragserteilung, wie hoch die Kosten für die Betriebskostenabrechnung sein werden.
Preise erhalten Sie auf anfrage